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Checkliste zur Schadendokumentation: die ersten Stunden im Schadenfall

Im Schadenfall sind Zeit und Ruhe die beiden knappen Ressourcen – diese Liste ersetzt beide: Sie bringt die Aufgaben der ersten Stunden in eine abhakbare Reihenfolge. Am besten ausgedruckt dort aufbewahren, wo gearbeitet wird. Den Hintergrund liefern der Artikel zu den ersten Schritten und der Artikel zur Dokumentation.

Kurz gesagt:
  • Die Reihenfolge: Sicherheit → Festhalten → Sammeln → Meldung – und währenddessen: weder Anerkennung noch Versprechen.
  • Das Ziel ist nicht die perfekte Akte, sondern das vollständige Bild: lieber mehr Fotos als weniger.

Sofort (in der ersten Stunde)

☐ Falls nötig: Gefahr beseitigen, Schaden mindern (absperren, Strom abstellen, abdecken) – mit Foto vor und nach dem Eingriff.
☐ Foto und Video von allem, bevor sich etwas verändert: der Schaden, seine Umgebung, die Zusammenhänge (woher er kam, was dahinter war).
☐ Zeitpunkte notieren: wann es passiert ist, wann es bemerkt wurde, wer es wann gemeldet hat.
☐ Namen und Kontaktdaten der Anwesenden und Zeugen.
☐ NICHT: Haftung anerkennen, Zahlung versprechen, vor Ort spekulieren – Empathie ist erlaubt, eine Erklärung nicht.

Im Laufe des Tages

☐ Den Anspruch des Geschädigten schriftlich festhalten: wer was auf welcher Grundlage fordert (falls ein Brief oder eine E-Mail kam, aufbewahren).
☐ Die eigenen Arbeitsunterlagen in einer Mappe: Vertrag/Auftrag, Bautagebuch, Übergabeprotokoll, Rechnungen, Messprotokolle.
☐ Die zugehörige Foto-Vorgeschichte heraussuchen: Zustand bei Arbeitsbeginn, Bilder vor dem Verdecken, Übergabefotos.
☐ Sachbeweise aufbewahren: das defekte Bauteil, das ausgetauschte Element nicht bis zum Abschluss des Falls wegwerfen.

Meldung (möglichst innerhalb von 24–48 Stunden)

☐ Schadenmeldung über die Schadenhotline oder das Online-Portal des Versicherers – die Kontaktdaten stehen auf der Police und der Website des Versicherers.
☐ Der Meldung beigefügt: der Inhalt des Anspruchs + die eigenen Unterlagen.
☐ Vorgangsnummer und Ansprechpartner notieren.
☐ Den Geschädigten informieren: der Fall ist gemeldet, die Kontaktaufnahme erfolgt im Rahmen der Schadenregulierung. (Ablauf der Meldung)

Während des Verfahrens

☐ Der gesamte Schriftverkehr in einer Mappe (E-Mails, Mahnungen, Schreiben des Versicherers).
☐ Auf Nachforderungen schnell und vollständig antworten. (Artikel zu Nachforderungen)
☐ Bei einem Vergleichsangebot: erst mit dem Versicherer abstimmen, dann unterschreiben. (Artikel zum Vergleich)
☐ Wenn der Fall stockt oder strittig wird: dem Makler Bescheid geben. (Artikel zur Unterstützung durch den Makler)

Das Gegenstück dieser Liste auf der Präventionsseite ist die tägliche Dokumentationsroutine – davon handelt der Artikel zur Schadenprävention. Bei Fragen: kostenfreie Beratung.

Warum funktioniert die Listenform?

Im Schadenfall verengt sich das Denken – das ist eine normale menschliche Reaktion, und genau deshalb ist die abhakbare Liste jedem guten Ratschlag überlegen: Man muss sich nicht erinnern, nur weitermachen. Es lohnt sich, die Liste an die eigene Realität anzupassen: drucken Sie sie aus, und tragen Sie die Nummer der Schadenhotline Ihres Versicherers sowie Ihre Policennummer ein – so ist im Schadenfall alles auf einem Blatt. Bei Teamarbeit ist die Liste doppelt nützlich: Auch wer gerade vor Ort ist – nicht nur der Chef –, kann die ersten Schritte selbständig durchführen. Und das Ende der Liste ist immer dasselbe: Wenn der Fall stockt oder strittig wird, bemühe ich mich, dass Sie ihn nicht allein durchstehen müssen – dafür gibt es Unterstützung durch den Makler.

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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information, stellt kein Angebot und keine Versicherungs- oder Rechtsberatung dar. Die konkreten Bedingungen legen die jeweils geltenden Vertragsbedingungen der Versicherer fest. Schadenersatz- und Haftungsfragen sind nach den jeweils geltenden Rechtsvorschriften zu beurteilen; im Einzelfall empfiehlt sich die Einbindung eines Rechtsexperten. Im Schadenfall führt der primäre Meldeweg über die Schadenhotline und das Online-Portal des Versicherers; stockt der Fall oder ist er strittig, helfe ich als Makler dem Kunden, soweit möglich.

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