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Irrtümer-Sammlung: 15 Aussagen, 15 Richtigstellungen

Ein Schnellkurs-Format: fünfzehn verbreitete Aussagen über die Haftpflichtversicherung – jede mit einer Richtigstellung in ein bis zwei Sätzen und dem Link zum ausführlichen Artikel. Die fünf tiefsitzendsten Irrtümer behandelt ein eigener Artikel ausführlicher: häufige Irrtümer.

Kurz gesagt:
  • Die Irrtümer bilden zwei Familien: die überzogene Erwartung („zahlt für alles") und das unbegründete Abwinken („brauche ich nicht").
  • Beide führen zum selben Ergebnis: zu einer falschen Entscheidung – die Realität liegt dazwischen.

Die Familie „löst alles"

1. „Die Haftpflichtversicherung zahlt für alles." Nein: Ausschlüsse und Selbstbeteiligung gibt es in jedem Vertrag – die Grenzen lassen sich aber kennenlernen (Ausschluss-Landkarte).
2. „Sie zahlt auch die Nachbesserung meiner eigenen mangelhaften Arbeit." In der Regel nicht – das ist unternehmerisches Risiko; eine Deckungsfrage wird es erst, wenn die mangelhafte Arbeit einen Schaden bei anderen verursacht (was gedeckt ist).
3. „Sie zahlt auch Bußgelder für mich." Ein Bußgeld ist eine Sanktion, kein Schaden – in der Regel ausgeschlossen (Landkarte).
4. „Mit Versicherung ist auch Fahrlässigkeit abgedeckt." Der alltägliche Fehler schon – grobe Fahrlässigkeit kann zu Ausschluss, Leistungsfreiheit oder Regress führen (Artikel).
5. „Meine Firmenversicherung gilt auch für mein Privatleben." Nein – die private Haftung ist eine eigene Welt, in der Regel Teil der Wohngebäude- oder Hausratversicherung (Artikel).

Die Familie „brauche ich nicht"

6. „Ich bin eine kleine Firma, mich verklagt niemand." Der Schadenersatzanspruch richtet sich nach dem Schaden, nicht nach der Firmengröße (brauche ich das).
7. „Seit zwanzig Jahren hatte ich keinen Schaden – überflüssig." Schadenfreiheit ist ein Prämienvorteil, kein Schutz: Über den nächsten Schaden sagt sie nichts aus (Irrtümer).
8. „Ich bin vorsichtig, bei mir passiert nichts." Auch bei Sorgfältigen geht mal etwas schief – und der Geschädigte sieht den Schaden, nicht die Bemühung (Schadenprävention – was wirklich hilft).
9. „Ich habe eine Kft. (GmbH), mich schützt die beschränkte Haftung." Das Firmenvermögen steht trotzdem auf dem Spiel – und die Folgen können weiter reichen (wenn keine Versicherung besteht).
10. „Meine Kunden sind verständnisvoll, wir einigen uns schon." Die gute Beziehung wird beim ersten großen Schaden auf die Probe gestellt – und hinter dem Auftraggeber kann ein Versicherer stehen, der Regress geltend macht.

Die technischen Missverständnisse

11. „Ich schließe jetzt ab, das gilt auch für meine Arbeit vom letzten Jahr." Das entscheidet das Rückwirkungsdatum – beim Erstabschluss in der Regel nicht (Schlüsselartikel).
12. „Beim Wechsel ändert sich nur die Prämie." Ein schlecht gehandhabter Wechsel kann rückwirkend eine Lücke öffnen – Kontinuität ist die erste Frage (Artikel zum Versichererwechsel).
13. „Das Kammerminimum ist gleich guter Schutz." Das Minimum ist nur der Einstieg; die richtige Bemessung geht von Ihrem eigenen Auftragsbestand aus (Artikel zum Minimum).
14. „Im Schadenfall rufe ich zuerst den Anwalt an." Der übliche Weg: Dokumentation + Meldung über die Schadenhotline des Versicherers – der Anwalt kann in der strittigen Phase ins Spiel kommen (erste Schritte).
15. „Der Makler ist teurer als der Direktabschluss." Die Beratung ist für den Kunden kostenfrei – die Vermittlungsvergütung zahlt der Versicherer (Artikel zum Makler).

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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information, stellt kein Angebot und keine Versicherungs- oder Rechtsberatung dar. Die konkreten Bedingungen legen die jeweils geltenden Vertragsbedingungen der Versicherer fest. Schadenersatz- und Haftungsfragen sind nach den jeweils geltenden Rechtsvorschriften zu beurteilen; im Einzelfall empfiehlt sich die Einbindung eines Rechtsexperten.

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