Die Arbeit des Tischlers und des Schlossers spielt sich an drei Orten ab: in der Werkstatt, am Einbauort – und im Produkt, das nach dem Verlassen der Werkstatt ein eigenes Leben beginnt. Zu den drei Orten gehören drei unterschiedliche Haftungsfragen, und eine gute Deckung deckt alle drei ab. Dieser Artikel fügt dieses Dreieck zusammen.
Der zur Reparatur übernommene antike Schrank, das zur Sanierung gebrachte Tor, das vom Kunden gestellte individuelle Material – in der Werkstatt befindet sich regelmäßig fremdes Eigentum. Ein daran entstehender Schaden (verbrennt, reißt, geht verloren) fällt aus der allgemeinen Deckung in der Regel heraus und erfordert die Erweiterung für bearbeitete, in Obhut genommene oder übernommene Sachen (Erweiterungen). Bemessen Sie die Deckungssumme an den übernommenen Werten: Bei einem Restaurator-Tischler kann das der größte Posten sein.
Die Arbeit vor Ort ist das klassische Schadenbild der Betriebshaftpflicht: das beim Treppentransport eines Schranks verkratzte Geländer, das beim Einheben zerbrochene Fenster, der beim Abbruch beschädigte Bodenbelag, der über Werkzeug stolpernde Auftraggeber. Hier gilt dieselbe Logik wie im Installateur- und im Maler-Artikel beschrieben: eine am Wert der Umgebung bemessene Deckungssumme, sorgfältige Abdeckung und Sicherung sowie Dokumentation bei der Übergabe (Schadenprävention).
Die eingebaute Treppe, das geschweißte Geländer, das individuelle Möbelstück tragen auch nach der Übergabe noch die Arbeit ihres Herstellers in sich. Verursacht die Konstruktion später durch einen Mangel einen Schaden – die Treppenstufe gibt nach, das Regal reißt ab, das Tor schlägt auf etwas zu –, ist der Schaden nach der Übergabe je nach Vertrag und Bedingungen eine Frage der Produkthaftung oder der „Haftung für die ausgeführte Arbeit bzw. die gelieferte Sache" – die beiden sind getrennte Bausteine, deshalb müssen beim Vertragsabschluss beide ausdrücklich benannt werden. Das ist ein gesondertes Deckungselement, das in kleingewerblichen Verträgen oft fehlt – dabei gehört es zum Tischler-Schlosser-Handwerk ganz natürlich dazu (Artikel zur Produkthaftung).
Bei der Tätigkeitsanalyse (Artikel) lohnt es sich, das Verhältnis der drei Orte zu klären: Beim überwiegend in der Werkstatt arbeitenden, Produkte übergebenden Tischler stehen die Elemente „bearbeitete Sache" und „Produkt" im Vordergrund; beim überwiegend vor Ort montierenden Schlosser der Kern der Betriebshaftpflicht. Mit Angestellten kommt auch die Frage der Arbeitgeberhaftung hinzu (Artikel). Der Beitrag richtet sich immer nach dem tatsächlichen Profil – deshalb lohnt es sich nicht, unter dem Etikett „allgemeines Kleingewerbe" abzuschließen, wenn sich die Realität genauer beschreiben lässt. Für die Analyse Ihres eigenen Dreiecks: kostenfreie Beratung.
Ein Schlosser fertigt eine individuelle Stahltreppe: baut sie in der Werkstatt, montiert sie vor Ort, übergibt sie. In den drei „Leben" der Treppe stecken drei unterschiedliche Haftungssituationen. Während der Fertigung: In der Werkstatt befinden sich vom Kunden mitgebrachte besondere Geländerelemente – eine in Obhut genommene fremde Sache. Bei der Montage: Beim Einheben kann die frisch verspachtelte Wand beschädigt werden – klassischer Betriebshaftpflichtschaden. Nach der Übergabe: Wenn Jahre später eine Schweißnaht nachgibt und sich jemand verletzt – eine Frage der Produkthaftung. Dieselbe Treppe, drei Deckungsschichten. Wer nur eine davon abschließt, lässt zwei Drittel des Lebens der Treppe ungeschützt – deshalb beginnt der kleingewerbliche Abschluss immer mit der Frage: „Erzählen Sie mir, wie eine Ihrer Arbeiten von Anfang bis Ende entsteht."
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