Marci ist Installateur. Er arbeitet sorgfältig, weiß aber genau: In seinem Gewerbe bleibt ein Fehler nicht auf der Baustelle. Eine schlecht angezogene Verschraubung, ein Rohr, das unter dem Druckversuch nachgibt – und das Wasser läuft nach unten, von Wohnung zu Wohnung. Installations- und Gebäudetechnikarbeiten sind das klassische Feld der Betriebshaftpflichtversicherung; dieser Artikel geht das typische Schadenbild des Gewerbes und die passenden Deckungsbausteine durch.
Vier wiederkehrende Muster. Das erste ist das Nachspiel eines Montagefehlers: Die Arbeit ist übergeben, doch die Verbindung gibt erst Wochen später nach – der Schaden entsteht, wenn Marci längst an einer anderen Baustelle arbeitet. Das zweite ist Schaden während der laufenden Arbeit: eine beim Bohren getroffene Leitung, ein heruntergefallener Heizkörper, ungeschützt gelassenes Parkett. Das dritte ist der Bereich Absperrung und Druckprobe: ein nicht ordnungsgemäß wieder verschlossenes System oder eine Undichtigkeit während der Prüfung. Das vierte ist der Personenschaden: die offen gelassene Baugrube, der im Treppenhaus verlegte Schlauch. Allen gemeinsam: Geschädigter ist in der Regel nicht der Auftraggeber, sondern ein Dritter – der Nachbar darunter, die Eigentümergemeinschaft, ein Geschäft.
Das Rückgrat ist die Betriebshaftpflichtversicherung, mit einer auf Kettenschäden bemessenen Deckungssumme: Bei der Bemessung lohnt es sich, nicht nur eine Wohnung, sondern einen Schaden entlang eines ganzen senkrechten Stranges vor Augen zu haben (Artikel zur Deckungssumme). Entscheidend ist die Erweiterung für bearbeitete, montierte Sachen: Ausgerechnet das System, an dem gerade gearbeitet wird, fällt aus der Grunddeckung oft heraus – dabei entsteht dort ein guter Teil der Schäden (Erweiterungen). Bei Mitarbeitern stellt sich auch die Frage der Arbeitgeberhaftung (Artikel), und wer sich in ein größeres Bauvorhaben einbindet, muss auch die Regeln der Subunternehmerkette beachten (Artikel zur Kette).
Bei Arbeiten an Eigentümergemeinschaften verlangen die Hausverwaltungen, bei Generalprojekten die Hauptauftragnehmer immer häufiger eine Versicherungsbestätigung – mitunter mit einer geforderten Mindestdeckungssumme. Ob für die Tätigkeit eine kammer- oder gesetzlich vorgeschriebene Versicherungspflicht gilt, sollten Sie nach den jeweils geltenden Vorschriften bei Ihrer eigenen Berufsorganisation prüfen. Die praktische Seite: Die Bestätigung lässt sich rasch ausstellen, wenn der Vertrag in Ordnung ist (Artikel zur Versicherungsbestätigung).
Wasserschäden sind nicht nur die Sache nachlässiger Installateure – sie treffen auch die sorgfältigen. Der Unterschied zeigt sich im Schadenfall: Marci dokumentiert (Fotos vor und nach dem Einbau, Arbeitstagebuch, Übergabeprotokoll – Schadenprävention), meldet den Anspruch über die Schadenhotline des Versicherers (erste Schritte), und seine Deckung ist auf die Kette bemessen. Wenn Ihre Police noch nicht so aufgestellt ist, beginnen Sie mit einer kostenfreien Beratung – oder gehen Sie die Vertrags-Check-Liste durch.
Als Marci seine eigene Deckung geordnet hat, nahm er drei Fragen mit. Die erste: „Wenn ich im obersten Stockwerk einen Fehler mache, wie viele Etagen erreicht das Wasser?" – daraus wurde seine Anforderung an die Deckungssumme. Die zweite: „Was ist mit dem System, an dem ich gerade arbeite?" – dabei zeigte sich, dass ohne die Erweiterung für bearbeitete Sachen die Schäden am gerade montierten Strang fraglich sind. Die dritte: „Was verlangt die Hausverwaltung von mir, bevor sie mich in den Technikraum lässt?" – daraus wurde seine Bestätigungsbereitschaft. Drei Fragen, und die Angebotsanfrage handelte plötzlich von seiner tatsächlichen Realität, nicht von einer allgemeinen Handwerker-Schablone. Das ist der Kern des berufsspezifischen Abschlusses: Die Fragen kommen aus dem Alltag, die Antworten landen in der Police.
Fragen zu Ihrem eigenen Beruf? Buchen Sie eine kostenfreie 20-Minuten-Beratung →
Kostenfrei, unverbindlich – am Ende sehen Sie genau Ihre Möglichkeiten und den nächsten Schritt.