Bei einem Haftpflichtschaden spielen mindestens drei Zeitpunkte eine Rolle: wann die fehlerhafte Arbeit ausgeführt wurde (Schadenverursachung), wann der Schaden entstanden ist (Schadeneintritt), und wann der Geschädigte seinen Anspruch gemeldet hat (Meldung). Diese drei können um Jahre auseinanderliegen – und die Verträge unterscheiden sich darin, welchen Zeitpunkt sie zum Maßstab der Deckung machen. Dieser Artikel ordnet die möglichen Logiken.
Der verursachungsbasierte Vertrag deckt, wenn das schadenverursachende Verhalten – die fehlerhafte Arbeit – während der Laufzeit stattfand; der Schaden und der Anspruch können auch später eintreten. Der eintrittsbasierte Vertrag stellt auf den Zeitpunkt ab, zu dem der Schaden tatsächlich entstanden ist: Er haftet für während der Laufzeit eingetretene Schäden. Der anspruchserhebungsbasierte (Claims-made) Vertrag wiederum knüpft die Deckung an die Geltendmachung des Anspruchs gegen den Versicherten, ergänzt um ein Rückwirkungsdatum – das ist die typische Logik der Berufshaftpflichtversicherung, mit eigenem Schlüsselartikel: Claims-made und Rückwirkungsdatum.
Weil derselbe Schadenfall in der einen Logik gedeckt ist und in der anderen nicht. Nehmen wir eine fehlerhafte Montage aus 2023, aus der 2026 ein Wasserschaden und ein Anspruch entstehen. In der verursachungsbasierten Logik haftet der 2023 bestehende Vertrag – auch wenn er inzwischen beendet ist. In der eintrittsbasierten Logik ist es der Vertrag von 2026. Bei Claims-made ebenfalls der zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruchs bestehende Vertrag – aber nur, wenn sein Rückwirkungsdatum vor 2023 liegt. Wer nicht weiß, welche Logik für ihn gilt, erfährt es im Schadenfall – und das ist der denkbar schlechteste Zeitpunkt.
Die meisten versteckten Lücken entstehen beim Wechsel zwischen Verträgen mit unterschiedlicher Logik: etwa zwischen einem alten, verursachungsbasierten und einem neuen Claims-made-Vertrag, wo geklärt werden muss, wie Fälle vom Typ „alte Arbeit, neuer Anspruch" behandelt werden. Die gute Nachricht: Bei einem sauber organisierten Wechsel lassen sich diese Lücken schließen – durch Übernahme des Rückwirkungsdatums, durch Nachhaftung oder durch eine Kombination aus beidem. Den praktischen Ablauf liefern der Artikel zum Versichererwechsel und der Artikel zur Nachhaftung.
Drei Zeilen: den Beginn des Versicherungsschutzes (ab wann die Deckung gilt), die Definition des zeitlichen Geltungsbereichs (welche Logik gilt) und – bei Claims-made – das Rückwirkungsdatum. Wenn eine dieser drei Angaben unklar ist, liegt das nicht an Ihnen: Die Sprache der Bedingungen ist anspruchsvoll. In einer kostenfreien Beratung lässt sich das klären – die Vertrags-Check-Liste zeigt schon vorab, wonach es sich zu suchen lohnt.
Sind Sie sich in einem konkreten Fall unsicher, hilft eine einfache Skizze: Ziehen Sie eine Linie und markieren Sie darauf die drei Punkte – wann die Arbeit stattfand, wann der Schaden entstand oder entdeckt wurde, wann der Anspruch eintraf. Tragen Sie daneben die Laufzeiten des Vertrags oder der Verträge ein: welcher von wann bis wann galt, mit welcher Logik, mit welchem Rückwirkungsdatum. Die meisten Fragen „zahlt oder zahlt nicht" beantworten sich auf dieser Skizze von selbst – und wenn nicht, zeigt sie genau, welche Frage beim Versicherer zu klären ist. Dieselbe Skizze funktioniert auch bei der Planung eines Wechsels: Zeichnet man die Laufzeiten des alten und des neuen Vertrags nebeneinander, werden Lücken buchstäblich sichtbar.
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