Wissen · Vertrags-Anatomie

Künstliche Intelligenz in der beruflichen Arbeit: Welche Auswirkungen hat sie auf die Berufshaftpflichtversicherung?

Text erstellende, Code generierende und analysierende KI-Werkzeuge sind heute Teil vieler beruflicher Arbeitsabläufe – vom Buchhaltungsbüro über den IT-Entwickler bis zum Berater. Wenn eine KI-unterstützte Arbeit einen Fehler enthält, stellt sich die Haftungsfrage genauso wie bei jedem anderen Berufsfehler – nur ist das Bild um eine Ebene komplexer. Dieser Artikel beleuchtet genau diese Ebene.

Kurz gesagt:
  • Die Nutzung eines KI-Werkzeugs hebt die Haftung des Fachmanns nicht von selbst auf: Für die abgelieferte Arbeit haften in der Regel weiterhin Sie bzw. Ihr Unternehmen.
  • Die Berufshaftpflichtversicherung stellt in der Regel auf die Tätigkeit ab, nicht auf das eingesetzte Werkzeug – der Werkzeugeinsatz kann aber eine wesentliche Änderung der Tätigkeit darstellen.
  • Die typischen Formen eines KI-Fehlers – falsche Angaben, eine fehlerhafte Berechnung, ein erfundener Verweis, urheberrechtliches Risiko – fügen sich in die klassischen Kategorien des Berufsfehlers ein.
  • Wegen der Claims-made-Logik ist es wichtig, dass die KI-Nutzung in der Abstimmung mit dem Versicherer nicht unerwähnt bleibt.

Wer haftet, wenn die KI einen Fehler macht?

Sachlich und informativ betrachtet: Nach der derzeitigen Markt- und Rechtspraxis gilt das KI-Werkzeug als Hilfsmittel, und die Haftung des Fachmanns oder Unternehmens, der bzw. das das Endergebnis abliefert, entfällt nicht dadurch, dass ein Teil der Arbeit von einer Maschine erledigt wurde. So wie das Berufen auf eine schlechte Quelle oder eine fehlerhafte softwaregestützte Berechnung den Fachmann nicht von der Haftung befreit, macht auch ein Irrtum eines KI-Werkzeugs die Sache nicht zu „niemandes Verantwortung". Die genaue rechtliche Beurteilung richtet sich nach dem Einzelfall, den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und der sich entwickelnden Rechtsprechung – dieser Artikel weist lediglich darauf hin, er entscheidet es nicht.

Ändert sich dadurch die gemeldete Tätigkeit?

Ist das KI-Werkzeug nur eine Unterstützung im Hintergrund – etwa schnelleres Formulieren, das Erstellen eines Entwurfs –, ändert sich die gemeldete Tätigkeit in der Regel nicht wesentlich. Anders ist die Lage, wenn die KI-basierte Lösung zu einem eigenständigen Leistungsbestandteil wird: wenn etwa ein Berater beginnt, ein KI-basiertes Analysemodul zu verkaufen, oder ein Entwickler KI-generierten Code ohne Qualitätssicherung weitergibt. Solche wesentlichen Änderungen sollten Sie nach der im Artikel Änderung der Tätigkeit melden beschriebenen Logik mit dem Versicherer teilen – Schweigen ist hier auf lange Sicht das größere Risiko als die Abstimmung.

Warum ist das bei Claims-made-Produkten besonders heikel?

Die Berufshaftpflichtversicherung funktioniert in der Regel nach der Claims-made-Logik: Entscheidend ist, wann ein Anspruch gegen Sie geltend gemacht (und wann er dem Versicherer gemeldet) wird und was bei Vertragsabschluss bereits als „bekannter Umstand" galt. Läuft ein KI-unterstützter Arbeitsablauf schon länger, und entsteht zwischenzeitlich der Verdacht auf einen Fehler, ist die Frage des Meldezeitpunkts und des Rückwirkungsdatums – wie der Artikel Claims-made und Rückwirkungsdatum im Detail beschreibt – keine theoretische Frage: Davon kann abhängen, ob ein später auftretender Anspruch noch unter die Deckung fällt.

Typische Risikopunkte je Beruf

Beim IT-Entwickler ist der versteckte Fehler oder die Sicherheitslücke im KI-generierten Code das klassische Risiko – mehr dazu im Artikel IT-Entwickler, Berater. Beim Buchhalter und beim Berater kann eine mit einem KI-Werkzeug schnell erstellte, aber nicht ausreichend geprüfte Zusammenfassung mit fehlerhaften Angaben einen Schaden verursachen. Bei Texterinnen und Textern sowie im Marketing liegt die Gefährdung im urheberrechtlichen Risiko und in der Übernahme einer von einer KI „erfundenen", tatsächlich nicht existierenden Tatsachenbehauptung. Bei Trainern und Ausbildern kann eine Ungenauigkeit in KI-gestützten Schulungsunterlagen die Quelle sein. Der gemeinsame Nenner: Der Schaden hängt nicht vom Werkzeug ab, sondern davon, wie es in den Arbeitsablauf eingebunden wird.

Was können Sie in der Praxis tun?

Einige einfache Gewohnheiten machen viel aus: Die Ausgabe des KI-Werkzeugs sollte stets von einer menschlichen Prüfung gefolgt werden, bevor sie beim Kunden landet; die wichtigeren Feststellungen und Quellen sollten Sie gesondert überprüfen, besonders wenn sie Zahlen oder Verweise auf Rechtsvorschriften enthalten; und wenn die KI-Nutzung zu einem wesentlichen Bestandteil der Leistung wird, sollten Sie dies sowohl bei der Angebotsanfrage als auch bei der Vertragsdurchsicht ausdrücklich ansprechen. Die Dokumentation – wann, zu welchem Zweck und mit welcher Prüfung ein KI-Werkzeug eingesetzt wurde – ist im Streitfall genauso wertvoll wie die Dokumentation jedes anderen beruflichen Arbeitsablaufs.

Häufige Frage: „Brauche ich dafür eine gesonderte Versicherung?"

Ein eigenständiges, ausdrücklich auf „KI-Risiko" zugeschnittenes Versicherungsprodukt ist auf dem ungarischen Markt derzeit noch nicht üblich – das kann sich mit der Zeit ändern, sobald Risiko und Schadenstatistik reifer werden. Ein realistischer Schritt ist es jetzt, die Nutzung von KI-Werkzeugen bei der Angebotsanfrage und bei der Überprüfung der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung ausdrücklich anzusprechen, damit der Versicherer und Sie dasselbe Bild der Tätigkeit vor Augen haben. Das ist in erster Linie keine Frage der Mehrkosten, sondern der Genauigkeit – und genau das kann ein 20-minütiges Gespräch klären.

Fragen zu Ihrem eigenen Beruf? Buchen Sie eine kostenfreie 20-Minuten-Beratung →

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information, stellt kein Angebot und keine Versicherungs- oder Rechtsberatung dar. Die konkreten Bedingungen legen die jeweils geltenden Vertragsbedingungen der Versicherer fest. Schadenersatz- und Haftungsfragen sind nach den jeweils geltenden Rechtsvorschriften zu beurteilen; im Einzelfall empfiehlt sich die Einbindung eines Rechtsexperten.

Verwandte Artikel

Besprechen wir in 20 Minuten, was Ihren Beruf schützt.

Kostenfrei, unverbindlich – am Ende sehen Sie genau Ihre Möglichkeiten und den nächsten Schritt.

Termin vereinbaren